Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft
veröffentlicht am: 18.04.2016
Viele Wohnungseigentümer sind älter als 60 Jahre. In den nächsten Jahren gehen sehr viele Immobilien auf neue Eigentümer über. Es kommt in den nächsten Jahren einiges auf die jüngere Generation zu. Sei es, dass sie den Haus- und Grundbesitz später erben oder dass Alt und Jung noch zu Lebzeiten der Alteigentümer gemeinsam die vorweggenommene Erbfolge regeln.
Erbschaft bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen (Erblasser) auf einen oder mehrere Erben übergeht. Vorweggenommene Erbfolge bedeutet, dass bereits zu Lebzeiten Vermögen auf spätere Erben übertragen wird, zum Beispiel durch Schenkung.
Die Unterscheidung zwischen Erbschaft und vorweggenommener Erbfolge ist wichtig: Denn eine Erbschaft löst andere steuerliche Folgen aus als eine vorweggenommene Erbfolge. Deshalb können die steuerlichen Konsequenzen ausschlaggebend dafür sein, ob ein Grundstück zum Beispiel bereits jetzt und nicht erst später durch eine Erbschaft auf die jüngere Generation übertragen wird. Bei einer Übergabe mittels vorweggenommener Erbfolge sind unter Umständen Fristen von bis zu 10 Jahren zu berücksichtigen. Immobilienübertragungen sollten daher langfristig geplant werden.
Auch die einkommensteuerlichen Folgen müssen beachtet werden. Denn die Einkommensteuer bestimmt Ihre möglichen Steuervorteile in den Jahren nach der Vermögensübertragung.
Lassen Sie sich bei geplanten Übertragungen von Immobilien rechtzeitig von einem Fachmann beraten. Denn jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Eine sorgfältige Planung schützt die Erben vor unliebsamen Überraschungen und gibt dem Erblasser die Sicherheit, dass alles in seinem Sinne geregelt ist.
Für Fragen rund um Ihre Immobilie stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Steuerberater Dipl.-Kfm. Ralf Jantschke
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