Ab 17. Juni bei Haufe
veröffentlicht am: 30.06.2022Im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 müssen rund 36 Millionen Wohnimmobilien neu bewertet werden. Bereits ab 1. Juli 2022 sind Immobilieneigentümer:innen gehalten, bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen.
Bei Nichteinhalten droht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 €. Die erforderlichen Angaben sind jedoch nicht so einfach zu ermitteln und das Vorgehen schwierig zu durchschauen.
„Es gibt nicht viele Themen, die ausnahmslos jeden Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer betreffen. Eines davon ist die Reform der Grundsteuer.“ Claudia Finsterlin, Rudolf Stürzer
Die Neuerscheinung „Grundsteuer für Immobilieneigentümer und Verwalter“ von Claudia Finsterlin und Rudolf Stürzer bietet einen rechtssicheren Überblick über die aktuellen Grundsteuer-Regelungen und erklärt, was jetzt auf Hausbesitzer:innen und Verwalter:innen zukommt und was die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für sie bedeutet.
Immobilieneigentümer:innen und Verwalter:innen erfahren, welche Daten benötigt, welche Unterlagen an das Finanzamt übermittelt werden müssen und was bei Verzug passiert. Dabei gehen die Expert:innen auch auf die verschiedenen Berechnungsmodelle in den einzelnen Bundesländern (u. a. Bundesmodell und Ländermodelle) ein. Neben der Bewertung des Grundvermögens werden auch das Feststellungsverfahren für die Grundstückswerte und die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens betrachtet.
Die Ermittlung und Ermäßigung der Steuermesszahl sowie die Erklärungs- und Anzeigepflicht bilden ergänzende thematische Schwerpunkte. Zahlreiche Beispiele aus der täglichen Arbeit des Verbandes gewähren unmittelbare Praxiseinblicke. Die digitalen Extras umfassen die Wohnflächenverordnung und das Bewertungsgesetz sowie Kurzanleitungen zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (HmbGrSt kurz) und eine Checkliste für die Elektronische Erklärungsabgabe mit MeinElster.
„Mit diesem Buch wollen wir Sie darüber informieren, welche Daten Ihrer Immobilie Sie benötigen, wie Sie diese beschaffen können und in Ihre Steuererklärung eintragen, die vollständig und fristgerecht bis spätestens 31.10.2022 an das Finanzamt übermittelt werden muss.“ Claudia Finsterlin, Rudolf Stürzer
Der Titel erscheint am 17. Juni bei Haufe.
Bildquelle(n): Haufe