Energetische Sanierung geltend machen
veröffentlicht am: 21.07.2022Seit dem vergangenen Jahr können 20 Prozent der Kosten für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Eine Kombination mit KfW- oder BAFA-Geldern ist allerdings nicht möglich.
Am 31. Juli ist es wieder soweit: Dann müssen die meisten Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung abgeben. Wer im selbstgenutzten Wohneigentum energetische Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat, kann die Kosten bei der Einkommensteuer steuerlich geltend machen.
20 Prozent über drei Jahre verteilt
Die Steuerlast sinkt dann über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent bis zu einer Grenze von 40.000 Euro. Genauer gesagt: Der Abzug von der Steuerschuld erfolgt in dem Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird und im folgenden Kalenderjahr in Höhe von jeweils höchstens sieben Prozent der Aufwendungen (höchstens jeweils 14.000 Euro) und im zweiten folgenden Kalenderjahr in Höhe von sechs Prozent der Aufwendungen (höchstens 12.000 Euro).
Steuerlich berücksichtigt werden Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, wie zum Beispiel:
- • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
- • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- • Erneuerung einer Heizungsanlage,
- • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
- • Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Voraussetzung ist, dass die Immobilie älter als zehn Jahre ist, die Eigentümer selbst darin wohnen und die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingehalten werden. Die steuerliche Begünstigung gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.
Keine Kombination mit staatlicher Förderung
Wichtig ist: Eigentümer, die bereits Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Förderbank KfW für die Umbaumaßnahmen erhalten haben, können die Kosten nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Wer aber sehr umfangreiche energetische Sanierungen durchführt und damit den Maximalbetrag der förderfähigen Kosten bei BAFA und KfW überschreitet, kann einzelne Sanierungsmaßnahmen steuerlich ansetzen.
Kombinieren ist also erlaubt, kumulieren nicht.
Ob sich die steuerliche Begünstigung oder die staatliche Förderung mehr lohnt, hängt vom Einzelfall und der Steuerlast ab. In jedem Fall bietet die steuerliche Geltendmachung eine gute finanzielle Unterstützung, wenn Sanierer erst nach der energetischen Sanierung bemerken, dass ihnen mit der nicht genutzten BAFA- oder KfW-Förderung viel Geld entgangen ist.
Bildquelle(n): Pixabay