Nürnberger Immobilien Börse

Verschärfung der Bundes-Immissionsschutzverordnung

veröffentlicht am: 16.04.2019

Vorschriften zu Platzierung und Höhe von Schornsteinen

Wer plant einen Kamin, eine Pelletheizung oder eine andere kleine Feuerungsanlage für Festbrennstoffe in seiner Immobilie einbauen oder ersetzen zu lassen, sollte sich beeilen. Denn ab 1. Juli 2019 könnte eine solche Maßnahme teurer und möglicherweise nicht realisierbar werden. Aktuell ist eine Verschärfung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Arbeit, welche neue Anforderungen an Bauherren mit sich bringen kann.

Aus Sicht des Gesetzgebers haben sich die in der bisherigen Fassung der Verordnung formulierten Anforderungen an Austrittsöffnungen für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in der Praxis als unzureichend erwiesen.

Das Ziel: Störung der Nachbarschaft verhindern

Wenn der Schornstein weit entfernt und unterhalb vom Dachfirst sitzt, kann es bei bestimmten Witterungsbedingungen passieren, dass die Abgase zwischen Schornstein und Dachfläche zirkulieren, dadurch nicht ungestört abtransportiert und auch nicht ausreichend verdünnt werden. Das führt zu Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen in der Nachbarschaft. Bereits 2017 wurde deshalb die VDI 3781 Blatt 4 neu gefasst. Sie sieht vor, dass die Austrittsöffnung firstnah angeordnet ist und den First um 40 Zentimeter überragt. Dieser anerkannte Stand der Technik soll nun in die Verordnung übernommen werden und damit Gesetzeskraft erhalten.

Wer ist betroffen?

Von den neuen Änderungen betroffen sind jene Eigentümer, die ihre Holzfeuerstätte wesentlich ändern wollen, die eine alte emissionsträchtige gegen eine neue effiziente und emissionsarme Feuerstätte ersetzen müssen, weil die alte nicht mehr funktioniert oder die Emissionsgrenzwerte nicht einhält, oder die eine neue Feuerungsanlage mit festen Brennstoffen einbauen wollen. Wenn Ihr Schornstein nicht in Firstnähe angeordnet ist, müssen Sie ihn unter Umständen um mehrere Meter erhöhen oder auch entlang der Dachfläche verlängern.

Verbände protestieren

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), der Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) machen Front gegen die Verschärfung der Verordnung: Finanzielle Zusatzbelastungen für die Investoren, erhöhter Bürokratieaufwand im Falle der geplanten Ausnahmeregelungen, erheblicher Berechnungsaufwand der erforderlichen  Abgasanlagenhöhe durch eine Vielzahl vonEingabedaten, zusätzliche, zum Teil nicht realisierbare statische Sicherung der wesentlich verlängerten Schornsteine über Dach – all das wird den Ausbau von neuen, emissionsarmen Holzheizungen und Öfen – und damit letztlich die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung deutlich behindern, so die Kritik der Verbände. Dem schließt sich auch Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke an: „Die geplante Regelung stellt die Menschen vor unverhältnismäßige Kosten bei gleichzeitig  sehr geringem Nutzen. Das Vertrauen und die Akzeptanz der Energiewende sollten nicht leichtfertig verspielt werden.“

Rechtsanwalt Gerhard Frieser

1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.

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