Nürnberger Immobilien Börse

Klimapaket

veröffentlicht am: 09.12.2019

Kabinett besiegelt CO₂-Bepreisung und steuerliche Förderung

Das Bundeskabinett hat die Weichen für die zukünftige Klimapolitik beschlossen. Zuvor einigten sich die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD innerhalb des Klimakabinetts auf Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030. Diese enthalten auch zahlreiche Maßnahmen für den Gebäudebereich.

Neben der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung und einer Prämie für den Austausch alter Heizkessel, wurde auch über die CO2-Bepreisung entschieden.

Einstieg in den Zertifikatehandel mit fixem CO₂-Preis

Für die Bereiche Gebäude und Verkehr soll ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt werden. Für die Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen (Heizöl, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel) gilt zunächst ein Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 soll er auf 35 Euro ansteigen. Die Kosten trägt der Brenn- und Kraftstoffhandel, indem er für jede Tonne CO2, die der jeweilige Energieträger im Verbrauch verursacht, ein Zertifikat erwerben muss. Bis 2026 soll eine Handelsplattform aufgebaut werden, welche die Auktion und den Handel mit den Zertifikaten wie beim europäischen Emissionshandel ermöglicht. Aber auch hier darf sich der Preis zunächst nur zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis von 35 bis 60 Euro bewegen. Ob der Preiskorridor für die Zeit ab 2027 noch gelten soll, wird 2025 geprüft. Die Gesamtmenge der jährlich verfügbaren Zertifikate richtet sich nach den Klimazielen, für die sich Deutschland auf EU-Ebene verpflichtet hat. Sie wird von Jahr zu Jahr sinken.

Entlastung der Verbraucher durch geringere Stromkosten

Die Mehrbelastungen aus der CO2-Bepreisung sollen durch niedrigere Stromkosten ausgeglichen werden. Steigt der CO2-Preis, werden die EEG-Umlage und gegebenenfalls andere staatliche Preisbestandteile, wie Netzentgelte, Umlagen und Abgaben, schrittweise gesenkt. Für 2021 ist bereits eine Senkung der EEG-Umlage um 0,25 Cent, für 2022 um 0,5 Cent und für 2023 um 0,625 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Um Wohngeldbezieher bei steigenden Energiekosten zu entlasten, wird das Wohngeld um zehn Prozent angehoben.

Steuerliche Förderung der Gebäudemodernisierung

Wer sein Gebäude energetisch modernisiert, soll ab 2020 steuerlich gefördert werden. Selbstnutzende Eigentümer können dann wählen, ob sie die Förderprogramme der KfW oder den Abzug von der Steuerschuld nutzen wollen. Steuerlich gefördert werden auch Einzelmaßnahmen, die von der KfW als förderwürdig eingestuft sind – wie etwa die Erneuerung der Heizung, der Fenstertausch oder die Dämmung von Dach und Fassade. Ebenso soll die bisherige Förderung der Einzelmaßnahmen über die KfW um zehn Prozent angehoben werden.

Einheitliche Bundesförderung und Investitionszuschuss

Die bestehenden Förderprogramme für Gebäude sollen zu einem einzigen Förderangebot – der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – zusammengefasst werden. Zukünftig wird für Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien nur noch ein Antrag nötig sein. Außerdem soll die Förderung um zehn Prozent erhöht und stärker auf das CO2-Klimaziel ausgerichtet werden. Gering veranlagte Steuerschuldner – wie Rentner und Vermieter – sollen von Investitionszuschüssen profitieren.

Austauschprämie und Verbot alter Ölheizungen ab 2026

Mit einer Austauschprämie soll die Umstellung alter Öl-Heizungen auf erneuerbare Wärme oder – wo dies nicht möglich ist – auf hybride Gasheizungen, die anteilig erneuerbare Energien einbinden, mit einem Anteil von 40 Prozent gefördert werden. Ab 2026 soll dann der Einbau von Ölheizungen nicht mehr gestattet werden, wenn eine klimafreundlichere Heizung möglich ist.

Energieberatung

Die Energieberatung soll zukünftig zu bestimmten Anlässen – wie etwa beim Eigentümerwechsel – obligatorisch werden. Die bisherige Förderung bleibt aber weiterhin möglich. Gleichzeitig sollen die Beratungsangebote verbessert werden, insbesondere durch einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Wie geht es weiter?

Das Klimapaket muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren. Basierend auf dem Klimapaket will dann die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen.

Rechtsanwalt Gerhard Frieser

1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.

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