Haustiere in Mietwohnungen: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter
veröffentlicht am: 11.03.2025
Es ist ein Thema, das viele Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft: die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen. Während einige Tiere problemlos in die Wohnung aufgenommen werden können, stellt die Haltung anderer Tiere oft eine Herausforderung dar. Welche Rechte und Pflichten gelten für beide Seiten? Dieser Artikel liefert einen Überblick.
Haustiere im Mietvertrag
Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Tierhaltung. Häufig wird die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Wellensittichen oder Fischen erlaubt. Diese Tiere gelten in der Regel als unproblematisch, da sie weder Lärm noch größeren Schmutz verursachen. Doch wie sieht es bei Hunden und Katzen aus?
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, die Haltung von Tieren in der Mietsache zu regeln. Es gibt jedoch auch Grenzen. Eine pauschale Verbotsklausel, die jegliche Tierhaltung untersagt, ist in der Regel unwirksam. Ein solches Verbot müsse vielmehr den Einzelfall berücksichtigen und dürfe nicht gegen das allgemeine Interesse des Mieters an der Tierhaltung verstoßen, urteilte der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil. In Streitfällen kann ein Anwalt in Passau für Mietrecht helfen.
Zustimmung des Vermieters
Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf in den meisten Fällen der Zustimmung des Vermieters. Es empfiehlt sich für Mieter, diese schriftlich einzuholen. Der Vermieter kann die Zustimmung nicht willkürlich verweigern, sondern muss die Interessen aller Parteien abwägen. Wenn etwa andere Mieter im Haus allergisch auf Tierhaare reagieren oder ein Hund durch häufiges Bellen die Nachbarschaft stört, kann der Vermieter die Tierhaltung untersagen.
Gibt es keine berechtigten Einwände, sollte der Vermieter einer tierfreundlichen Wohnsituation zustimmen. In vielen Fällen lässt sich durch ein persönliches Gespräch eine einvernehmliche Lösung erreichen. Auch die Vorlage einer Bescheinigung über den Besuch einer Hundeschule kann helfen, den Vermieter umzustimmen.
Haftung und Versicherung
Ein wichtiger Aspekt der Tierhaltung in Mietwohnungen ist die Haftung für Schäden. Verursacht das Haustier einen Schaden, haftet der Mieter. Das kann etwa bei zerkratzten Türen oder verschmutzten Teppichen der Fall sein. Deshalb ist es ratsam, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt viele Schäden ab, die durch das Tier verursacht werden.
Im Ernstfall kann der Vermieter Schadenersatz fordern. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter im Vorfeld klare Regelungen treffen. Eine schriftliche Vereinbarung, welche Schäden von der Versicherung übernommen werden, kann hier hilfreich sein.
Konfliktpotenzial minimieren
Um konfliktfreies Wohnen sicherzustellen, sollten Mieter auf die Bedürfnisse ihrer Nachbarn Rücksicht nehmen. Dazu gehört, das Haustier in der Wohnung zu halten und gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuser oder Gärten sauber zu halten. Auch regelmäßige Besuche beim Tierarzt sind wichtig, um etwaige Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Lärm ist ein häufiges Konfliktthema in Mietshäusern. Regelmäßige “Bell- oder Miau-Störungen” sollten vermieden werden. Mieter können durch eine gute Erziehung ihres Haustiers dazu beitragen, die Belastung für die Nachbarn gering zu halten.
Rechtliche Schritte bei Streitigkeiten
Kommt es trotz aller Bemühungen zu Streitigkeiten, stehen Mietern und Vermietern verschiedene rechtliche Schritte offen. Der erste Schritt sollte jedoch immer ein klärendes Gespräch sein. Oft lassen sich Missverständnisse und Differenzen auf diesem Wege ausräumen.
Hilft das nicht weiter, kann man sich an Schlichtungsstellen oder den örtlichen Mieterverein wenden. Diese bieten meist kompetente Beratung und Vermittlung an. Ist auch dies nicht erfolgreich, bleibt letztlich der Weg zum Gericht. Hier muss dann im Einzelfall entschieden werden, welche Partei im Recht ist.
Fazit
Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erfordert ein gutes Miteinander und klare Regelungen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten hierbei auf Transparenz und Kommunikation setzen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Schriftliche Vereinbarungen und rechtzeitige Absprachen können dazu beitragen, den Frieden im Wohnhaus zu wahren und eine harmonische Koexistenz zwischen Mensch und Tier zu ermöglichen.
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