Digitalisierungsgesetz belastet private Verbraucher
veröffentlicht am: 15.09.2016
Der Bundestag hat am 23. Juni 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Neben den technischen Mindestanforderungen zum Datenschutz enthält das Gesetz Regeln für die Datenkommunikation und den Datenzugriff. Zudem sieht das Gesetz die zeitlich gestaffelte Einführung von intelligenten Stromzählern (Smart-Meter) vor. Einen Tag vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie ein wesentlicher Punkt im Gesetzentwurf geändert. Der Einbau des intelligenten Stromzählers war einschließlich der Installationsvorrichtungen nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf (Drucksache 18/7555) Sache des zuständigen Messstellenbetreibers. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (Drucksache 18/8919), die einen Tag später vom Bundestag beschlossen wurde, wurden die entsprechenden Passagen gestrichen. Somit sind nun die Kosten für die Installation und Ausstattung der Messstellen von den Eigentümern und privaten Verbrauchern zu tragen.
Im Zusammenhang mit den Regelungen zum Pflichteinbau (Stromverbrauch > 6000 kWh) bzw. optionalen Einbau (Verbrauch < 6000 kWh) von intelligenten Zählern, bei denen Verbraucher und Hauseigentümer in Zukunft keine Wahlmöglichkeit haben, ist dieser Umstand nicht zu akzeptieren. Der Preis für die modernen oder intelligenten Zähler ist dann zwar entsprechend den zu erwartenden Einsparungen nach den Regelungen der §§ 31 und 32 gedeckelt, nicht aber die Kosten für die Herrichtung der Zählerplätze. Es ist davon auszugehen, dass für die Installation der intelligenten Messsysteme in die vorhanden Zählerschränke Kosten von etwa 100 bis 120 Euro je Zählerplatz (Verbraucher) entstehen. Weitere Kosten sind im Zusammenhang mit der Nachrüstung der Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateways) zu erwarten.
Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.
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