Nürnberger Immobilien Börse

Rechtsprechung: Wohneigentümergemeinschaft darf Grundstück mit Stellplätzen erwerben

veröffentlicht am: 17.05.2016

Der Erwerb eines Grundstücks oder einer Räumlichkeit wie einer Hausmeisterwohnung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird häufig kontrovers zwischen den Eigentümern diskutiert.  

Der Bundesgerichtshof musste nun über einen Streit in Bremen befinden. Dort hatten die Eigentümer einer Anlage mit 31 Wohnungen mehrheitlich beschlossen, das Nachbargrundstück zu kaufen. Auf diesem befanden sich 25 Kfz-Stellplätze, die seit Jahrzehnten von einzelnen Eigentümern der Wohnungseigentumsanlage genutzt worden waren. Als dieses Grundstück den Eigentümer wechselte, wollte der neue die Nutzung der Stellplätze nicht mehr ohne Bezahlung zulassen und forderte Miete oder Kauf. 

Die Eigentümergemeinschaft entschied sich zur Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage durch den Erwerb. Der Kaufpreis sollte in Höhe von 15 Prozent von allen Eigentümern und zu 85 Prozent von denjenigen, denen die Stellplätze zugeordnet sind, getragen werden.  Dagegen wehrte sich eine überstimmte Eigentümerin bis zum BGH – ohne Erfolg. Aus Sicht der Richter entspricht der Kauf der »ordnungsmäßigen Verwaltung«, da das zu kaufende Nachbargrundstück für die WEG von Anfang an eine dienende Funktion hatte und diese mit dem Kauf aufrechterhalten werden soll. (Urt. v. 18.03.2016, Az. V ZR 75/15, bisher nur in Form einer Pressemitteilung veröffentlicht).


Rechtsanwalt Gerhard Frieser 
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V. 
Weitere Informationen unter:
www.hausundgrund-nuernberg.de oder direkt beim Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg & Umgebung e. V. 
Färberplatz 12 · 90402 Nürnberg 
Tel. (0911) 37 65 78-0 
Fax (0911) 37 65 78-150 
verein@hausundgrund-nuernberg.de