Lieber keine Abmachungen per Handschlag!
veröffentlicht am: 28.09.2022Früher wurden Verträge per Handschlag geschlossen. Das galt auch auf dem Bau.
Unter ehrbaren Kaufleuten, und als solche betrachteten sich Bauherren und Handwerksmeister, galt das Wort noch.
Aber was ein Vertrag wert ist, das zeigt sich erst im Streitfall, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Und dann muss derjenige, der aus dem Vertrag Nutzen ziehen will, auch beweisen können, dass im Vertrag tatsächlich vereinbart war, was er nun behauptet.
Das wird schwierig, wenn die Parteien nur miteinander gesprochen und nichts zu Papier gebracht haben.
Der VPB rät deshalb, immer alle Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Der ideale Zeitpunkt ist der Moment der mündlichen Vereinbarung: Dann sind sich die Parteien ja einig.
Am besten wird für jede Partei ein gleichlautender Text verfasst und alle Exemplare von jedem der Vertragspartner eigenhändig unterschrieben. Eventuelle Diskussionen können dann in Zukunft durch einen Blick in den Vertragstext schnell beendet werden.
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