Klage gegen Mietpreisbremse
veröffentlicht am: 15.04.2016
Nachdem Haus & Grund Nürnberg bereits gegen die Reduzierung der Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 10 Prozent 2014 eine Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht hatte, versucht nun Haus & Grund München, den bayerischen Weg der Mietpreisbremse überprüfen zu lassen. Auch sie haben eine Popularklage eingereicht.
»Die am 1. August 2015 in Bayern in Kraft getretene Mietpreisbremsen-Verordnung enthält zahlreiche und erhebliche Mängel«, so RA Frieser, Vorsitzender von Haus & Grund Nürnberg. Haus & Grund Nürnberg wird deshalb die Klage der Kollegen aus München unterstützen. Beispielsweise habe eine erste Fassung der Verordnung 144 Kommunen enthalten, in denen die ortsübliche Miete bei Neuvermietung um maximal zehn Prozent überschritten werden dürfe. Die Bayerische Staatsregierung habe diese Vorschrift wenig später korrigiert, 15 Kommunen entfernt und neun andere aufgenommen. »Plausible Gründe dafür, warum der Katalog der Städte und Gemeinden, in denen nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung ein angespannter Wohnungsmarkt besteht, bereits nach wenigen Wochen wieder geändert worden ist, wurden nicht genannt«, betont Frieser. Darüber hinaus werden in der Verordnung lediglich pauschal elf Kriterien aufgelistet, die für eine Aufnahme dieser Städte und Gemeinden sprechen könnten. »Das entspricht nicht den Anforderungen es Bundesgesetzgebers: Er verlangt eine Zuordnung von konkreten Kriterien zu einer bestimmten Kommune.« Die bayerische Verordnung verstoße damit klar gegen die zwingende Begründungspflicht, die der Bundesgesetzgeber den Ländern auferlegt hat. Und schließlich fehlte in der Verordnung eine zwingend erforderliche Segmentierung, das heißt, eine Ausnahme für hochpreisige Wohnungen im Luxussegment ohne Nachfrageüberhang und ohne Klientel, das nach dem Sinn und Zweck der Mietpreisbremse geschützt werden soll.
Unabhängig von der bayerischen Popularklage wird Haus & Grund Deutschland die Mietpreisbremse juristisch überprüfen lassen. Eine entsprechende Musterklage eines Vermieters ist derzeit in Arbeit.
Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.
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