Forderung des Fürther OB berücksichtigt
veröffentlicht am: 07.07.2022Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 500 kW erhalten auch weiterhin eine EEG-Förderung. Das hat der Bundestag so beschlossen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energieversorgungslage hatte Oberbürgermeister Thomas Jung auf eine Absurdität bei der Novellierung des Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) aufmerksam gemacht, der zufolge für kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 500 kW jede EEG-Förderung entfallen sollte.
Jung hielt diese Überlegung für absurd und fragte, wie ernst es die regierende Ampelkoalition mit der Energiewendetatsächlich meine. Durch die heutige Entscheidung sieht sich der OB in seiner Haltung bestätigt und freut sich über die „Einsicht in Berlin“:
„Wir haben in der Stadt vier dieser kleinen Wasserkraftanlagen, die im Jahr 6,5 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen. Damit werden 1,2 Prozent des Fürther Stromverbrauchs gedeckt und rund 1000 Haushalte mit Strom aus Wasserkraft versorgt. Dass hierfür die Förderung gerettet ist, ist ein wichtiges Signal für den Einsatz regenerativer Energien.“
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