Nürnberger Immobilien Börse

Offenes Feuer im Garten

veröffentlicht am: 21.09.2016

Ein kleines Lagerfeuer kann manch einen Sommerabend im eigenen Garten verlängern. Die lodernden, knisternden Flammen spenden Wärme und sorgen für Gemütlichkeit und rustikale Atmosphäre. Zeit zum Plaudern oder auch zum Stockbrotbacken. Doch nicht überall sind offene Feuer auf privaten Grundstücken erlaubt. In den einzelnen Länder und teilweise auch Kommunen gelten dafür sehr unterschiedliche Regelungen und Auflagen. Ein Anruf beim zuständigen Ordnungsamt vor dem Lagerfeuer-Abend kann viel Ärger ersparen. 

Sind die Formalien geklärt, ist es nicht damit getan, einen Haufen Holz anzuzünden. Der Untergrund der Feuerstelle darf nicht brennbar sein. Außerdem muss der Platz so ausgewählt werden, dass er nicht in den Laufwegen von Kindern liegt und dass Flammen oder Funken keine leicht brennbaren Gegenstände wie Gehölze oder Gartenhäuser erreichen können. Wer auf ausreichend Abstand achtet und die Hauptwindrichtung bedenkt, vermeidet, dass sich Nachbarn durch Rauch oder Gerüche belästigt fühlen. Ideal zum Verbrennen ist unbehandeltes, gut getrocknetes, dünnes Holz. Frischer Rasen- oder Heckenschnitt hingegen entwickelt besonders viel Rauch. Solche Grünabfälle gehören auf den Kompost oder können bei Wertstoffhöfen entsorgt werden. 

Rechtsanwalt Gerhard Frieser 

1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V. 

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