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Recht & Gesetz Einbau von Smart Metern

Intelligente Messeinrichtungen

veröffentlicht am: 21.02.2023

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen.

 

Damit soll der Einbau von sogenannten Smart-Metern, also intelligenten Messsystemen für den Stromverbrauch bis 2030 vorangetrieben werden.

 

Hintergrund ist das Vorhaben der Bundesregierung, dass bis 2030  80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen.

 

 

Die geplanten Regelungen im Überblick:

 

» Die Bundesregierung will einen gesetzlichen Zeitplan mit verbindlichen Einbauzielen für Smart-Meter festlegen.

 

» Die Regelung, nach der Smart-Meter von drei unabhängigen Herstellern zertifiziert sein müssen, entfällt.

 

» Das Gesetz sieht einen „agilen Rollout“ vor. Das heißt, aufwendige Funktionen können erst durch spätere Updates installiert werden, sodass zertifizierte Geräte sofort eingebaut werden können.

 

» Privathaushalte mit einem Jahresstromverbrauch von maximal 10.000 KWh sollen nicht mehr als 20 Euro pro Jahr für das intelligente System bezahlen (bislang bis zu 100 Euro). 

 

» Netzbetreiber sollen stärker an der Kostentragung beteiligt werden. Allerdings können die Kosten über die Nutzentgelte wiederum umgelegt werden.

 

» Ab 2025 müssen alle Stromlieferanten ihren Kunden mit Smart-Metern einen dynamischen Stromtarif anbieten.

 

» Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Smart-Meter-Gateway an der Schnittstelle zwischen Kunden und Stromnetz einzubauen, sodass mehrere Verbraucher an einem Gateway gebündelt werden können. 

 

Das Gesetz soll noch im 1. Quartal 2023 im Bundestag verabschiedet werden.


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