An die Haftung denken
veröffentlicht am: 05.10.2022Eigenleistungen helfen Geld sparen. Aber wer haftet, wenn durch die Eigenleistungen Schäden oder Zeitverzögerungen entstehen?
Wer am eigenen Bau selbst Hand anlegt, der ist in der Regel kein Experte.
Deshalb, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), muss er für eine Aufsicht seines Baus sorgen, die die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überwacht.
Dazu sind Bauherren verpflichtet. Wer übernimmt aber diese Aufsicht?
Die Bauherren müssen auch klären, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht, wenn durch Eigenleistung an fremden Gewerken oder am Nachbarhaus, etwa bei Reihen- oder Doppelhäusern, Schäden entstehen oder schlimmer noch, wenn in Eigenhilfe Fehler gemacht werden, durch die später ein Bauarbeiter verunglückt.
Besonders komplex wird das Problem, wenn angehende Hausbesitzer beim Schlüsselfertig-Objekt selbst mit Hand anlegen wollen. Das passt meist gar nicht in die Bauabläufe des Bauunternehmers. Deshalb müssen viele Fragen vorab geklärt werden: Was passiert beispielsweise, wenn Arbeiten unsachgemäß ausgeführt wurden und erst saniert werden müssen, bevor der Unternehmer weiterbauen kann?
Wer steht für Zeit und Material gerade? Und was soll gelten, wenn sich Eigenleistungen verzögern und dadurch ein Bauvorhaben länger dauert als geplant?
Wer selbst baut, der sollte unbedingt bereits vor Vertragsabschluss und mithilfe eines unabhängigen Bausachverständigen genau auflisten, was er an Eigenleistung erbringt.
Diese Wünsche müssen dann genau mit dem Anbieter abgestimmt und im Vertrag detailliert festgelegt werden.
Bildquelle(n): Pixabay