Schäden umgehend reparieren
veröffentlicht am: 01.07.2022Mit den sommerlichen Temperaturen kommen auch die ersten Front- und Wärmegewitter. Oft entsteht in kürzester Zeit stürmischer Wind und es fällt in wenigen Minuten mehr Wasser vom Himmel als in manchen Monaten zuvor. Immobilieneigentümer sollten sich darauf vorbereiten, rät der Diplom-Ingenieur Thorsten Kuchel vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Kiel und empfiehlt, bei Gewittergefahr die Fenster und Türen fest zu schließen:
"Wichtig ist auch, die Dachfenster und Lichtkuppeln nicht zu vergessen. Klappläden entweder sollten besser geschlossen oder ganz geöffnet sein und die Flügel arretiert werden. Auch Rollläden sollten bei Sturm entweder ganz geöffnet oder komplettheruntergelassen werden. Außenliegende Jalousien sollten wegen der Gefahrstarker Böen in den schützenden Kasten gefahren werden. Auch für außenliegende Wintergartenbeschattungen und Markisen heißt es bei Sturmwarnung: ab ins Gehäuse!“, so der Leiter des VPB-Regionalbüros Kiel.
Auch gekippte Fenster seien gefährdet, warnt Thorsten Kuchel. Denn sie können durch Windsog zuschlagen und dabei zu Bruch gehen. Das ist vor allem bei WC- und Treppenhausfenstern wichtig, sie werden gerne gekippt und haben oft keine Rollläden. Wenn hier die Scheibe zerbricht, kann der Schlagregen direkt in den Raum gelangen.
"Sommerliche Unwetter bringen häufig nicht nur Wind, sondern oft auch extremen Regen. Dann droht Gefahr für das Haus durch einen möglichen Rückstau im Regenwasserkanal. Sobald der öffentliche Kanal das Regenwasser nicht mehr fassen kann, staut es sich in die Anschlussleitungen des Grundstückes und Hauses zurück.
Alle unter der Rückstauebene liegenden Gegenstände wie Rinnen, Abläufe, Dränage usw. müssen z.B. durch eine Rückstauklappe gesichert oder über eine rückstausichere Hebeanlage entwässert werden, sonst droht ein Wasserschaden. Keller der Häuser sind dabei besonders gefährdet. Rückstauklappen und auch die Hebeanlagen sollten jährlich geprüft und gewartet werden", rät Bauherren-Berater Kuchel.
„Ein Schaden kann bei Starkregen auch über die Schmutzwasserleitungen eintreten. Steht die Straße unter Wasser, läuft Regenwasser in die Schmutzwasserschächte und flutet die Abwasserkanalisation im öffentlichen und privaten Bereich. Auch dann gilt: Rückstausicherung ist Pflicht.“ warnt der Experte für Starkregen- und Hochwasserereignisse.
Für alle Bauherren, die noch in der Planungsphase ihres Hauses sind, hat Kuchel einen wichtigen Rat: „Bausachverständige sollten für die Bauherren anhand der Planung prüfen, dass alle Entwässerungsleitungen auch sicher oberhalb der Rückstauebene entwässern können bzw. entsprechende Maßnahmen wie etwa der Einbaueiner Hebeanlage geplant sind, wenn das nicht erreichbar ist. Oft wird dies nicht korrekt umgesetzt und kann fatale Folgen haben."
Nach dem Unwetter sollten Hausbesitzer umgehend ihre Immobilie überprüfen, rät der VPB-Experte. Denn die Eigentümer sind verpflichtet, die Verkehrswege zusichern. Sie haften, wenn jemand durch sein Haus zu Schaden kommt, etwa wenn ein vom Sturm gelockerter Ziegel einem Passanten auf den Kopf fällt. Sturmschäden sollten schnell behoben werden. Defekte Dächer, instabile Bäume und abgebrochene Äste müssen repariert und beseitigt werden.
Weil Dachdecker und Baumexperten nach Unwettern meist viel zu tun haben und nicht gleich herbeieilen können, müssen sich Hausbesitzer zunächst selbst helfen. Sie sollten gefährliche Stellensichern, also etwa den Bereich unter dem schadhaften Dach mit Flatterbandabsperren. Löcher im Dach sollten sie versuchen, mit Folie zu schützen, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringt.
Inspizieren sollten Hausbesitzer unbedingt auch den Keller: Steht er unter Wasser, muss das Nass so schnell wie möglich raus. Das gilt besonders, wenn der Keller einen Estrich hat. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass Wasser unter den Estrich läuft und dort zu schimmeln beginnt, warnt der VPB. Eine Sanierung wird aufwändig und teuer. Auch bei nassen Teppichen heißt es, nicht lange zu fackeln und alles Nasse aus dem Keller holen. Je schneller die Räume wieder trocken sind, umso geringer ist die Schimmelgefahr.
Selbst Bauherren, die noch gar nicht im neuen Heim wohnen, sollten vor und nachdem Unwetter auf ihrer Baustelle nach dem Rechten sehen. Sie haben als Grundstücksbesitzer immer die Verkehrssicherungspflicht. Der Schutz des Bauwerksdagegen ist eigentlich Aufgabe der Baufirma, aber nicht alle Unternehmen kümmern sich darum.
Deshalb lohnt sich der kurze Check: Sind beim Rohbau alle Öffnungen abgedeckt, damit der Starkregen nicht ins Haus gelangen kann? Ist das Dach schon gedeckt, empfiehlt VPB-Experte Kuchel zu prüfen, wohin die Fallrohre entwässern: "Auf gar keinen Fall darf das Wasser einfach neben der Hauswand ins Erdreichsickern.
Das Wasser muss immer weg vom Haus geleitet werden. Haben sich die Handwerker nicht darum gekümmert, sollte das Unternehmen direkt darauf angesprochen werden. Sonst sollten Bauherren selbst tätig werden und das Fallrohr mit passenden Kunststoff-Rohren aus dem Baumarkt so weit wie möglich vom Haus weg in das Grundstück verlängern."
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