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Ratgeber Gemarkungsliste bzw. Gemarkungssuche Deutschland

Gemarkung - Definition und Erläuterung

veröffentlicht am: 15.06.2022

Auch mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zählen. Im Normalfall sind die Gemarkungen nach der jeweiligen Ortschaft benannt. Eine Gemeinde kann jedoch auch mehrere Gemarkungen umfassen.

Definition: Die Gemarkung

Der Begriff klingt viel komplizierter als er eigentlich ist. Er kommt aus der mittelalterlichen Bezeichnung für "Grenze" und steht für eine Einheit einer Fläche, die im Liegenschaftskataster erfasst ist. Im Regelfall wird sie nach der Ortschaft oder der Siedlung bezeichnet, die sich auf dem Gelände befindet.

Je nachdem wie groß eine Gemeinde ist, desto mehr oder weniger Flurstücke machen die Gemarkung aus.

Die Flurstücke werden zu sogenannten Fluren zusammengefasst, welche dann die Gemarkung ergeben. Im Grundbuch sind die Verhältnisse, was das Eigentum angeht, dokumentiert und im Kataster sind die Beschaffenheit und die Lage zu dem jeweiligen Grundstück erfasst und dokumentiert.

In der Gemarkungsliste bzw. Gemarkungssuche Deutschland können die Angaben eingesehen werden.

Wie entsteht eine Gemarkung?

Erst in den 1930er-Jahren löste in Deutschland der Begriff Gemarkung den bis dahin verwendeten Begriffe des Steuerbezirks ab. Bis dahin wurde der Begriff "Markung" als anderes Wort für "Grenze" benutzt und bezeichnete eine Umgrenzung eines Steuer- oder Gerichtsbezirks bzw. die Grenzen einer Gemeinde. In der damaligen Zeit wurden zusammenhängende Gebiete mit dem Begriff "Markung" bezeichnet.

Durch die Einführung des Liegenschaftskataster wurde der Begriff der Gemarkung übernommen und weiterverwendet. Das Kataster wiederum unterteilt diese Gemarkungen in Flurstücke und Flure mit jeweiligen Nummern.

Bedeutungsvoll:

Die Gemarkung bedeutet nicht die sogenannte Grenzabmarkung. Dies darf auf keinen Fall verwechselt werden. Diese bedeutet, dass im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten den Grundstücksgrenzverlauf betreffend, vor Ort Vermessungen stattfinden werden. Dafür dient der Grenzverlauf, der im Liegenschaftskataster verzeichnet ist als Grundlage um Grenzsteine zu setzen, die Aufschlüsse über die Grundstücksgrenzen schaffen.

Welche Rolle hat die Gemarkung im Grundbuch?

Auch im Grundbuch spielt die Gemarkung eine große Rolle. In Abteilung I im Grundbuch sind die Gemarkungen genannt. In der dritten Spalte steht die Überschrift "Gemarkung, Flur und Flurstück", das Flurstück wird hier mit der entsprechenden Nummer bezeichnet.

Außerdem sind im Grundbuch auch Angaben zur Gebäudefläche des Grundstückes, Wirtschaft des Grundstückes sowie die Lage und die Anschrift vermerkt. Für die Eintragung eines Grundstückes bildet das Kataster die Basis, dieses liefert die amtlichen Bezeichnungen dafür.

Was bedeuten die Gemarkungen für die Gemeinde?

Auch wenn die Gemeindegrenzen oft gleich sind mit den Gemarkungsrenzen und der Ort oftmals der Namensgeber ist, steht der Begriff Gemarkung nicht für eine Verwaltungseinheit, sondern für eine Flächeneinheit. In der Regel sind solche Übereinstimmungen historische Ergebnisse, trotzdem gibt es Abweichungen, nämlich wenn im Rahmen einer Gemeindegebietsreform eine Eingemeindung stattfand.

In diesen Fällen befinden sich oft in einem Gemeindegebiet mehrere Gemarkungen. Oder aber Teile der Gemarkungen gehören zu unterschiedlichen Gemeinden oder zu Gebieten die gemeindefrei sind.

Wo findet man die Gemarkung?

Wer herausfinden möchte, zu welcher Gemarkung ein Grundstück oder ein Flurstück gehört, hat verschiedene Anlaufstellen. Die erste ist das zuständige Geoportal des jeweiligen Bundeslandes. Diese verfügt über die Gemarkungsliste bzw. Gemarkungssuche Deutschland.

Wird man aber in seinem Bundesland nicht fündig, dann kann man sich an das Katasteramt bzw. das jeweilige Grundbuchamt wenden. In der Regel bekommt man für eine kleine Gebühr einen entsprechenden Auszug.

http://geoindex.io/gemarkungen


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